Eigenheiten - Banner

Neueste Beiträge:

Blog besuchen

Improvisiert - Banner

Neueste Beiträge:

Blog besuchen

Achtung: Du hast Javascript in deinem Browser deaktiviert. Zwar habe ich mich bemüht alle Inhalte auch ohne Aktivierung erreichbar zu halten, doch könntest Du an einigen Stellen auf Fehler stoßen.
icon
Taverne - AGB
Avatar
Roderich
Beiträge: 46
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Organisierenden ´Herrnhaag-Orga´ - im folgenden "Veranstalter" genannt. Wie bei jedem elektronisch geschlossenen Vertrag kann der
Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten.

§2 - Sicherheit
1. Der Teilnehmer versichert- unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und
seelische Belastungen, in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. . Soweit die zu erwartenden
Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen- im Zweifelsfall kann der
Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Veranstalter behält sich vor die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum
Ausschluss führen.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung , insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und
Rüstungen, auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht
mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen
für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an
ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen
Feuerstätten.
5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines
Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich
gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen kann zum sofortigen
Ausschluss vom Spiel führen.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in
schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen
werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
8. Der Teilnehmer ist sich der besonderen Natur der Veranstaltung und der damit verbundenen erhöhten Pflicht
zu vorsichtigem Handeln bewusst.

§3 - Haftung
1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie
folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung- Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter
Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3. Die Haftung wird gemäß der Haftungsbestimmungen des Veranstalters beschränkt.

§4 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. §1 , egal zu welchem Zeitpunkt , wird eine
Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser
Ersatzperson kommt ein Vertrag nach §1 zustande, so entfällt die Stornogebühr.
3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird
der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.

§5 - Urheberrecht an Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem
Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese
Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von
Begriffen- Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an
den Spielercharakteren- ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen
Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur
mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§6 - Teilnehmerbeitrag- Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus in Höhe der mit Eingang des Geldes auf
dem Konto des Veranstalters jeweils gültigen Preisstaffelung. Sollte die Zahlung bis zum
Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 5,- , fällig. Unberührt davon
bleibt das Recht des Veranstalters- tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend
zu machen.
2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer
eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem
Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren
oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren
zu tragen.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten
aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 7 - NSC-Klausel
1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2. NSCs- die aus Gründen von §2 der Veranstaltung verwiesen werden- können über ihren Teilnehmerbetrag
hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.

§ 8 - Rabatte
1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag
eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht
wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der
Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 9 - Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden- dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer
automatisierten Kundendatei geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name- Anschrift- Geburtsdatum-
Telefonnummer- Email sowie weitere persönliche Daten sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten
werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen
Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht
weitergegeben.

§ 10 - Sonstiges
1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
2. Ergänzungen oder Änderungen der AGB durch den Veranstalter sind unter "Erweiterung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen " einsichtbar und unbeschränkt gültig
04.08.2014 13:19
icon